Wer heilt, hat recht.

Hippokrates

Die Deutsche Gesundheit ist...

... die einzige Absicherung für den Krankheitsfall im Staate Königreich Deutschland.

Sie ist für alle Staatsangehörigen und Staatszugehörigen eine Pflichtabsicherung, wenn sie in einem Staatsbetrieb oder in einem Unternehmen im Königreich Deutschland tätig sind oder ein eigenes Unternehmen führen.

Durch die Wahl der „Deutschen Gesundheit“ sind Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung des Bestehens einer Absicherung für den Fall von Krankheit im Königreich Deutschland nachgekommen. Sie benötigen dann auch keine andere Absicherung in einer Krankenkasse oder Krankenversicherung der Bundesrepublik in Deutschland mehr, denn in der Bundesrepublik ist die Versicherungspflicht nachrangig.

Unsere Dienste

» Absicherung im Krankheitsfall

Die „Deutsche Gesundheit“ ist eine echte Alternative zu den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen der Bundesrepublik.
 Sie ist eine von der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) freie „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.