Könnte es Schwierigkeiten beim Wechsel zur Deutschen Gesundheit geben?

Deine Krankenkasse oder Krankenversicherung wird Dich auffordern, nachzuweisen, daß Du an anderer Stelle versichert oder abgesichert bist. Die Bescheinigung über die Absicherung im Krankheitsfall, die Du von uns erhältst, wird dann von Deiner Krankenkasse oder Krankenversicherung geprüft. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen hat sie Dich innerhalb der Kündigungsfrist aus dem Versicherungsverhältnis zu entlassen. Da die Deutsche Gesundheit einen Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt, ist sie als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall eine anzuerkennende, vollwertige Alternative zu allen Krankenkassen und -versicherungen.



Sollte Deine Krankenkasse oder Krankenversicherung mit einem Wechsel nicht einverstanden sein, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Du meldest Dich bei Deinem Bürgerbüro ab. Eine Abmeldebescheinigung aus der Bundesrepublik führt dazu, daß Du augenblicklich von der Versicherungspflicht befreit bist. Das Senden Deiner Abmeldebescheinigung zusammen mit Deiner Kündigung führt zur sofortigen Entlassung aus Deiner Krankenkasse oder -versicherung, da gemäß § 193 Abs. 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nur Personen mit einer angemeldeten Wohn-Haft in der Bundesrepublik in Deutschland (sog. "Inland") verpflichtet sind, eine Krankenversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten.

  2. Es wird ein Gerichtsverfahren geführt, in dem das Gericht feststellen muß, daß die Deutsche Gesundheit eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall darstellt und die Versicherungspflicht der Bundesrepublik Deutschland nachrangig ist. Dieses Verfahren kann längere Zeit in Anspruch nehmen, und zudem ist es nach unserer Erfahrung nicht sicher, daß sich Gerichte der Bundesrepublik Deutschland an ihre eigenen gesetzlichen Vorgaben halten.