Eine echte Alternative
Die „Deutsche Gesundheit“ ist eine echte Alternative zu den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen der Bundesrepublik.
Sie ist eine von der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) freie „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Zitat:
§ 5 Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
[...]
13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
- a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
- b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
Auch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) formuliert im § 193 wer versicherungspflichtig ist und wer dieser Pflicht nicht unterliegt.
Die Pflicht nach Satz 1 besteht nicht für Personen, die
- 1. in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig sind oder
- 2. Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben im Umfang der jeweiligen Berechtigung.
Auch das Bundesministerium der Gesundheit bestätigte der NDGK, dem Vorläufer der Deutschen Gesundheit, daß die Versicherungspflicht nachrangig ist, wenn ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall besteht oder vergleichbare Ansprüche zu den privaten Krankenversicherungen bestehen.
Durch die Wahl der „Deutschen Gesundheit“ sind Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung des Bestehens einer Absicherung für den Fall von Krankheit nachgekommen. Sie benötigen keine andere Absicherung in einer Krankenkasse oder Krankenversicherung der Bundesrepublik mehr, denn auch in der Bundesrepublik ist die Versicherungspflicht nachrangig.
Im Falle von Streitigkeiten wählen Sie ein Staatsgericht oder einen Einzelrichter des Königreiches Deutschland, der von der Deutschen Gesundheit bestellt wird. Sie haben als Personal der Bundesrepublik auch die Möglichkeit, das Urteil erneut duch ein Gericht der Bundesrepublik in Deutschland prüfen zu lassen, wenn Sie lediglich Staatszugehöriger des Königreiches Deutschland, noch in der Bundesrepublik gemeldet und dort in Wohn-Haft sind.
Bisher hat es seit dem Bestehen Unserer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall noch nie ein Gerichtsverfahren gegeben, da die NDGK als auch die Deutsche Gesundheit nahezu alle Kosten wirksamer Heilverfahren erstatten.
„Wer heilt hat Recht“, ist die bei uns vorherrschende Meinung. Zusätzlich zu den gesetzlich erforderlichen Mindestleistungen für ambulante und stationäre Absicherung übernimmt die Deutsche Gesundheit auch alternative Heilverfahren wie Heilpraktikerleistungen, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie und weiterer Dienstleister an ihrer Gesundheit.
Die Deutsche Gesundheit kann von Selbständigen und Freiberuflern, aber auch von Arbeitnehmern gewählt werden.