Ist die Deutsche Gesundheit eine anerkannte Alternative zu einer Krankenkasse?
Die Deutsche Gesundheit ist eine aufsichtsfreie, anderweitige Absicherung im Krankheitsfall im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Sie gewährt Sach- und Unterstützungsleistungen. Damit ist nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit die Pflicht zum Bestehen einer Absicherung im Falle von Krankheit gegeben und die nachrangige Versicherungspflicht greift nicht mehr.
Die Deutsche Gesundheit ist eine Besonderheit. Durch die besonderen Möglichkeiten des Königreiches Deutschland besteht ein Anspruch auf rechtliches Gehör vor einem Staatsgericht des Königreiches Deutschland oder einem deutschen Einzelrichter.