Kann jeder Mitglied in der Deutschen Gesundheit werden?
Anders als bei der NDGK bietet die Deutsche Gesundheit keine Mitgliedschaft an, sondern gewährt Leistungen auf Basis von Einzelverträgen, die für jeden Abgesicherten individuell gestaltet werden. Voraussetzung für diese Verträge ist entweder die damit verbundene Staatsangehörigkeit oder die erklärte Staatszugehörigkeit zum Königreich Deutschland.
Wer selbständig, als Freiberufler oder als Beamter tätig ist, kann einen Antrag auf Einzelabsicherung stellen. Angestellte einer Firma im Königreich Deutschland können sich ebenfalls in der Deutschen Gesundheit absichern. Mit dem Antrag zur sozialen Absicherung für Arbeitnehmer steht eine vollständige Alternative zur gesetzlichen Pflichtversicherung der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.