Kann ich die Absicherung bei der Deutschen Gesundheit wieder kündigen?
Du kannst mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten den Absicherungsvertrag jederzeit kündigen. Im Fall der Einzelabsicherung für Selbständige besteht eine Mindestvertragsdauer von 18 Monaten.
Du hast jedoch, wenn Du wieder in die Ordnung der Bundesrepublik wechseln willst, die Pflicht, daß Bestehen eines Vertrages mit einer Krankenkasse oder Krankenversicherung der Bundesrepublik oder einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachzuweisen. Sollten Du dies unterlassen, werden wir Deine Nichtabsicherung an Deine alte Kasse melden, was zu einem Wiedereintritt in Ihre alte Krankenversicherung oder Krankenkasse führen kann. Überlege also ganz genau, ob die Deutsche Gesundheit eine Alternative für Dich ist. Die Deutsche Gesundheit ist kein Sprungbrett in einen rechtsfreien Raum im Bereich der Gesundheitsabsicherung.