Was hat es mit der Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland auf sich?

Die geforderte Staatszugehörigkeit zum Königreich Deutschland bewirkt, daß Du der Rechtsordnung des Königreiches Deutschland unterstehst. Im Falle von Streitigkeiten hast Du bei noch gemeldeter Wohn-Haft in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, die BRD-Gerichtsbarkeit zu nutzen.
Du kannst aber auch die Staatsgerichte des Königreiches Deutschland oder einen Einzelrichter des Königreiches Deutschland in Anspruch nehmen.
 
Das Königreich Deutschland möchte jetzt und in der Zukunft eine Alternative zum bestehenden System bieten.